ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR BEWOHNER DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

VERKAUF VON PRODUKTEN

 

Die Materialien und Dienstleistungen von Somfy Protect werden auf dessen Internetseiten und in seiner Dokumentation unter Einhaltung von Artikel L. 111-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes zum Verkauf angeboten; darin ist unter anderem vorgeschrieben, dass der potenzielle Käufer die Möglichkeit haben muss, sich vor der endgültigen Bestellung über die wesentlichen Eigenschaften der Produkte zu informieren, die er bei dem Unternehmen kaufen möchte.

 

 

WIDERRUFSRECHT

 

Für die Auswahl und den Kauf der Materialien und Dienstleistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Somfy Protect kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein sollte, das gekaufte Material zu benutzen oder von den Dienstleistungen Gebrauch zu machen. Jedoch erkennt Somfy Protect das gesetzliche Recht des Käufers an, seine Bestellung zu widerrufen, das gekaufte Material direkt an Somfy Protect zurückzusenden und dafür eine Erstattung zu erhalten – vorbehaltlich der strikten Einhaltung folgender Bedingungen:

 

1. Wenn der Kunde den Kundendienst von Somfy Protect anruft, verpflichtet er sich, auf die Informationsanfrage zu antworten, die es ermöglicht, seine Identität zu überprüfen.

 

2. Bei gekauftem Material hat der Käufer gemäß den Artikeln L. 121-21 des französischen Verbraucherschutzgesetzes vierzehn (14) Tage ab Eingang der Bestellung Zeit, um beliebige Produkte in ihrer Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand zurückzugeben; erfüllt er dies nicht, kann er weder einen Umtausch noch eine Erstattung verlangen. Die Erstattung ist auf den Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer beschränkt, sonstige Verrechnungen aus beliebigen Gründen sind ausgeschlossen. Die Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen.

 

3. Im Falle des Abonnements von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Materials hat der Kunde vierzehn (14) Tage ab dem Datum der Vertragsannahme Zeit, das Abonnement zu widerrufen.

 

4. Das Material muss auf Kosten des Kunden in vollkommen funktionsfähigem Zustand sowie in der Originalverpackung an folgende Adresse geschickt werden: Somfy Protect by Myfox S.A.S., Regent Park II – Bâtiment 1, 2460 voie l’Occitane, 31670 Labège, Frankreich.

 

5. Somfy Protect verpflichtet sich, dem Kunden den vollständigen bei Empfang der zurückgesandten Produkte in Rechnung gestellten Betrag zu erstatten – nach Prüfung des Materials durch den technischen Dienst von Somfy Protect sowie vorbehaltlich der Bestätigung, dass die betreffenden Geräte auf die übliche und den Nutzungsempfehlungen entsprechende Art und Weise verwendet wurden; die Nutzungsempfehlungen sind in der Bedienungsanleitung sowie auf den Websites enthalten: www.somfyprotect.com, myfox.me, evology.myfox.me, www.myfox-online.com, www.myfox-evology.com. Wenn der Kunde die Erstattung annimmt, verzichtet er dadurch auf jegliche künftigen Schritte, die darauf gerichtet sind, die Haftung von Somfy Protect geltend zu machen oder von Somfy Protect eine Entschädigung zu erwirken.

 

 

SERVICE Provider UND STANDORT

 

Somfy Protect bietet den Service unter Verwendung eines Servers (der „Server“) an, der in einem von Somfy Protect unabhängigen Zentrum gemäß den erforderlichen Standards für Kontrolle, Schutz und Sicherheit gehostet wird, damit die innere und äußere Sicherheit sowie die Vertraulichkeit der Inhalte der Datenbank gewährleistet sind. Die Service Provider des Servers sind: Intrinsec, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 480.000 €, eingetragen im Handelsregister (RCS) unter der Nummer 402 336 085 mit Firmensitz in 215, avenue Georges Clemenceau, Nanterre; IGUANE Solutions, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 44.641 €, eingetragen im Handelsregister (RCS) 432 269 165 mit Firmensitz in 41 rue Boissy d’Anglas, 75008 Paris; Amazon Web Services, Gesellschaft amerikanischen Rechts mit Firmensitz in 410 Terry Avenue North, Seattle, WA 98109-5210.

 

 

ÖFFENTLICHE ÜBERWACHUNG

 

Somfy Protect informiert den Kunden hiermit, dass die Anbringung von Kameras an öffentlichen Orten oder die Beobachtung eines Ortes, der der Öffentlichkeit offensteht, gemäß den Artikeln 10 Folgende des französischen Gesetzes Nr. 95-73 vom 21. Januar 1995 von der zuständigen Präfektur genehmigt werden muss. Außerdem informiert Somfy Protect den Kunden, dass die Nutzung der Dienste im Rahmen von Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Beziehungen die Information der betroffenen Arbeitnehmer erfordert (Artikel L.1222-4 des französischen Arbeitsgesetzbuchs).

 

Somfy Protect fordert den Kunden auf, sich für alle weiteren Informationen über die Gesetzgebung und die geltenden Vorschriften zur Videoüberwachung telefonisch an die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés zu wenden, deren Internetseite unter der Adresse http://www.cnil.fr zu besuchen oder die in den anderen Hoheitsbereichen zuständigen Behörden zu konsultieren.

 

 

TELESECURITE A LA CARTE (NUR FÜR BESTIMMTE PRODUKTE IN FRANKREICH VERFÜGBAR)

 

Somfy Protect stellt dem Kunden den kostenpflichtigen Service der Télésécurité à la Carte zur Verfügung, der ihm ermöglicht, die Angebote der Fernüberwachung und physischen Bestätigung, die von der Firma GROUPE SCUTUM SAS, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital in Höhe von 2.675.197,39 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Créteil unter der Nummer 309 174 589, nachfolgend bezeichnet als der „Dienstleister“, bereitgestellt werden, zu nutzen.

 

Die Télésécurité à la Carte ermöglicht dem Kunden, auf der Grundlage seines Benutzerzugangs auf dem Server die Zeiträume auszuwählen, in denen er die Fernüberwachungsdienste nutzen möchte, sowie die Bedingungen, zu denen diese Dienstleistung erbracht wird.

 

Der Dienstleister stellt die Angebote der Fernüberwachung und/oder physischen Bestätigung und/oder Schlüsselaufbewahrung oder sonstige Zugangsmittel unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und insbesondere des Gesetzes vom 12. Juli 1983 bereit.

 

Der Dienstleister verpflichtet sich, gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Fernüberwachung des Standortes des Kunden zu den Bedingungen und in den Zeiträumen sicherzustellen, die im Bereich Télésécurité à la Carte des Kunden angegeben wurden, der ihm in seinem Benutzerzugang auf dem Server zur Verfügung steht, welche in den besonderen Geschäftsbedingungen aufgeführt werden, die als Bestellformular gelten, die dem Kunden per E-Mail bei Bezug eines Dienstes Télésécurité à la Carte übermittelt werden.

 

Der Ausdruck „Fernüberwachung“ ist als Behandlung aller eingehenden Warnungen oder Alarme zu verstehen, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Dienstleistungsvertrag definiert werden, die über den Server automatisch an den Dienstleister übermittelt werden.

 

Zu diesem Zweck und nur in den tatsächlichen Fernüberwachungszeiträumen richtet der Dienstleister alle Mittel ein, die für die ordnungsgemäße Ausführung und Anwendung der mit dem Kunden vereinbarten Anweisungen erforderlich sind.

 

 

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER TÉLÉSÉCURITÉ À LA CARTE

 

Alle Anweisungen und Detailangaben der Fernüberwachungsdienstleistung des Dienstleisters müssen unbedingt im Bereich Télésécurité à la Carte des Benutzerzugangs des Kunden auf dem Server aufgeführt, aktualisiert und genehmigt werden. Bei der ersten Erstellung dieser Anweisungen und Detailangaben oder bei ihrer Änderung wird dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail über die erfassten und an den Dienstleiter übermittelten Informationen zugesandt.

 

Der Kunde hat die Möglichkeit der Wahl zwischen zwei (2) Fernüberwachungsmodi: dem Modell „Liberté“ und dem Modell „Sérénité“.

 

Im Rahmen des Modells „Liberté“ wählt der Kunde einen Zeitraum aus, in dem er die Fernüberwachungsdienstleistung nutzen möchte. Außerhalb dieser Zeiträume stellt der Dienstleister dem Kunden keinerlei Dienstleistungen bereit.

 

Im Rahmen des Modells „Sérénité“ wird immer dann eine Fernüberwachungsdienstleistung erbracht, wenn ein Alarm an den Dienstleister übermittelt wird. Der Kunde hat die Möglichkeit eine Verzögerung der Übermittlung der Alarme an den Dienstleister über eine Verzögerungszeit von 3 bis 4 Minuten auszuwählen. Wenn sich eine Person vor Ablauf dieser Zeit unter Verwendung der Kennungen für den Hauptzugang, eines beigeordneten Zugangs oder eines einmaligen zufälligen Codes mit dem Server verbindet oder wenn die Alarmzentrale vom aktivierten in den deaktivierten Zustand wechselt, betrachtet der Server den Alarm als nicht von Interesse und übermittelt ihn nicht an den Dienstleister. Anderenfalls wird der Alarm an den Dienstleister übermittelt. Die Möglichkeit der Verzögerung der Übermittlung der Alarme an den Dienstleister wird auf eigene Verantwortung des Kunden genutzt, der im Falle des Auftretens eines Schadens aufgrund der Verzögerung der Übermittlung an den Dienstleister nicht den Dienstleister oder Somfy Protect haftbar machen kann.

 

Nach Eingang und Identifizierung des Alarms oder bei Ausbleiben eines vereinbarten Signals verständigt der Dienstleister die in den Anweisungen aufgeführten Personen oder Dienste in gleicher Reihenfolge. Beim Modell „Sérénité“ erfolgt eine Rechnungsstellung pro an den Dienstleister übermittelten Alarm. Zu Abrechnungszwecken wird davon ausgegangen, dass ein Alarm alle Codes umfasst, die an den Dienstleister in einem Zeitraum von zwei Stunden ab dem ersten erstellten Code übermittelt wurden.

 

Während der tatsächlichen Fernüberwachungszeiten im Rahmen des Modells „Liberté“ erhält der Kunde im Falle der Feststellung eines Eindringens oder von Rauch keine Warnmeldungen mehr. Während der tatsächlichen Fernüberwachungszeiten im Rahmen des Modells „Sérénité“ erhält der Kunde im Falle der Feststellung eines Eindringens oder von Rauch nur dann Warnmeldungen, wenn er sich für eine Verzögerung der Übermittlung von Alarmen an den Dienstleister entschieden hat.

 

 

EINGESETZTE MITTEL

 

Der Dienstleister verfügt über ein Netz, das mit Fernüberwachungsstationen verbunden ist und als Spiegel funktioniert. Im Falle einer Störung oder eines Ausbruchs werden die Ströme automatisch an eine andere Station weitergeleitet, die dann unterstützend eingreift.

 

Die Kostenübernahme der Lieferung, Einrichtung und Wartung der Produkte, die für die Inbetriebnahme des Dienstes Télésécurité à la Carte unverzichtbar sind, obliegt dem Kunden.

 

Der Kunde hat im für ihn vorbehaltenen Bereich auf dem Server alle Änderungen der Örtlichkeiten, Räumlichkeiten und Standorte der Detektoren anzugeben, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung haben.

 

Im Falle einer festgestellten Unterbrechung oder Anomalie des Betriebs hat der Kunde während des gesamten entsprechenden Zeitraums alle zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Räumlichkeiten sicherzustellen, die in dem Fall nicht mehr Gegenstand einer Fernüberwachung sein können. Der Dienstleister und Somfy Protect können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die in einem solchen Zeitraum auftreten.

 

Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass sofern die Verbindung zum Server, der für die Übermittlung der Informationen an den Dienstleister verantwortlich ist, einen ordnungsgemäßen Betrieb des Internetzugangs und eine Stromversorgung benötigt, diese Verbindung im Falle einer Stromunterbrechung oder einer Unterbrechung des Internetzugangs eine Sicherheitslücke darstellen kann. Im Falle eines Ausfalls des Versorgungsnetzes oder der Anlage des Kunden können der Dienstleister und Somfy Protect nicht für eine fehlende Übertragung oder eine Übertragungsverzögerung haftbar gemacht werden.

 

Je nachdem, welche Dienste der Kunde bezogen hat, kann der Dienstleister dazu angehalten sein, Hilfsmittel zur Videobestätigung zu verwenden, deren Einrichtung gesetzlichen Formalitäten unterliegen kann, die zu Lasten des Kunden gehen, der bestätigt, darüber vom Dienstleister informiert worden zu sein.

 

Gemäß den geltenden Vorschriften ist das Zurückgreifen auf Polizei und Feuerwehr erst denkbar, nachdem von einem Sicherheitsbeamten und/oder über Videoüberwachungsinstrumente eine physische Bestätigung eingegangen ist.

 

Im Fall der Übertragung eines Einbruchs- oder Rauchalarms erhält der Dienstleister temporär Zugriff auf die Videoüberwachungskameras des Kunden, wodurch er in Echtzeit die Aufnahmen betrachten kann, die beim Kunden über zehn (10) Minuten vor der Übermittlung des Alarms gemacht wurden. Der Dienstleister kann ebenfalls Videos herunterladen, die aufgrund des Auslösens des Alarms aufgezeichnet wurden. Der Kunde genehmigt dem Personal des Dienstleisters ausdrücklich, auf die Aufnahmen zuzugreifen, die bei ihm unter den oben beschriebenen Bedingungen gemacht wurden. Wenn kein Einbruchs- oder Rauchalarm ausgelöst wird, hat der Dienstleister keinerlei Zugriff auf die Videoüberwachungskameras des Kunden.

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Telefongespräche aufgezeichnet werden.

 

Der Dienstleister bewahrt die Audio- oder Videoaufnahmen gemäß den geltenden Vorschriften auf.

 

 

MÄNGEL - AUSFÄLLE

 

Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister umgehend einen Defekt oder Ausfall der Anlage oder der Übertragung mitzuteilen, von der er erfährt. Der Dienstleister hat dem Kunden im Gegenzug so schnell wie möglich jede Funktionsstörung im Zusammenhang mit der Übertragung der Informationen von diesen Produkten mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, sobald er von den Funktionsstörungen erfährt, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, sodass der Dienstleister nicht haftbar gemacht wird.

 

Wenn die Anlage des Kunden Anomalien oder Mängel aufweist, die auf dem Server angezeigt werden, wenn in den Modus der tatsächliche Fernüberwachung geschaltet wird (und zwar unabhängig davon, ob dies im Rahmen des Modells „Liberté“ oder im Rahmen des Modells „Sérénité“ geschieht), werden automatisch eine E-Mail und eine SMS an die bezeichneten Empfänger versandt, um sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass Anomalien und Mängel vorliegen. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für die Behebung dieser Anomalien und Mängel. Der Dienstleister und Somfy Protect können in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn diese Anomalien und Mängel die Ausübung ihrer Tätigkeit verhindern oder wenn sie sie bei der späteren Erfüllung ihrer Fernüberwachungsdienste behindern.

 

 

ANPASSUNG

 

Jede durch eine administrative oder regulatorische Entscheidung erforderlich gewordene Änderung geht zu Lasten des Kunden.

 

 

PHYSISCHE BESTÄTIGUNG DURCH DEN DIENSTLEISTER NACH DEM ALARM:

 

ALLGEMEINE DEFINITION DER LEISTUNG

 

Der Kunde kann nach dem Auslösen eines Alarms durch das elektronische Überwachungssystem des fernüberwachten Standortes um Kontroll- und Bestätigungseinsätze bitten. Diese Einsätze können „à la carte“ oder im Rahmen eines Monatsabonnements veranlasst werden.

 

Der Dienstleister verpflichtet sich, zeitnah einen Sicherheitsbeamten zu schicken, der entsprechend den Einsatzanweisungen vor Ort tätig wird. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Leistungen zu erbringen, indem er sich alle erdenkliche Mühe gibt, ohne Ergebnisverpflichtung die mit dem Kunden vereinbarten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

 

Der Dienstleister kann, sofern er dies für notwendig erachtet, auf die Dienste eines Drittanbieters seiner Wahl zurückgreifen. Selbstverständlich deckt dieser Vertrag keinerlei Inspektionsrunden und andere Sicherheitsdienste ab, die bei Aufforderung durch den Kunden oder seines bevollmächtigten Vertreters oder im Rahmen von Anweisungen ausgeführt werden, die im Kundenbereich auf dem Server eingetragen wurden, und zwar insbesondere dann, wenn es sich um den Schutz der Räumlichkeiten bei einem Zwischenfall handelt.

 

Darüber hinaus behalten sich der Dienstleister und Somfy Protect das Recht vor, die Einsatzpauschale jederzeit zu beenden, und zwar aus Gründen, die sie für gültig erachten und insbesondere im Falle von zu häufig auftretenden negativen Bestätigungen.

 

 

EINGERICHTETE MITTEL FÜR DIE EINSÄTZE

 

Das Einsatzpersonal, für die der Dienstleister die Haftung übernimmt, verfügt über angemessene Einsatzmittel, die ihm je nach dem, was in den besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt wurde, entweder vom Dienstleister oder vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

 

Der Kunde verpflichtet sich, dem Einsatzpersonal des Dienstleisters den Zugang zu den Standorten zu ermöglichen, um die Ausführung der Dienstleistung zu erleichtern. Der Kunde verpflichtet sich, sich an die Bestimmungen der Verordnung vom 20. Februar 1992 über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen für Arbeiten, die in einer Einrichtung von einer Fremdfirma ausgeübt werden, zu halten und alle Maßnahmen zu ergreifen (und insbesondere den Dienstleister und das Einsatzpersonal über die am Standort vorliegenden Gefahren zu informieren), um zu gewährleisten, dass das Einsatzpersonal seinen Auftrag zu normalen Sicherheitsbedingungen ausführen kann.

 

 

AUFBEWAHRUNG DER SCHLÜSSEL DURCH DEN DIENSTLEISTER

 

Bei der Aushändigung von Schlüsseln oder anderen Zugangsmitteln (Zutrittsausweisen, Fernbedienungen usw.) wird von den vom Kunden ernannten Verantwortlichen und vom Dienstleister eine Übergabebescheinigung unterzeichnet.

 

In dieser Übergabebescheinigung werden die Anzahl und der Zahlencode der Schlüssel oder der anderen übergebenen Zugangsmittel aufgeführt. Der Dienstleister verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Schlüssel oder anderen Zugangsmittel sorgsam zu verwahren. Im Falle eines Verlustes, Verschwindens oder Diebstahls der Schlüssel oder jedes anderen übergebenen Zugangsmittels hat der Dienstleister den Kunden umgehend darüber zu verständigen, um ihm zu ermöglichen, die sich aufdrängenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Sofern die Haftung des Dienstleisters greift, trägt der Dienstleister die sich aus einem Verlust, einem Verschwinden oder einem Diebstahl ergebenden finanziellen Folgen bis zu einer Höhe von 7.500 Euro. Der Kunde und seine Versicherer verzichten folglich über diesen Betrag hinaus auf alle Forderungen gegenüber dem Dienstleister und seinen Versicherern.

 

 

BESCHREIBUNG DES KUNDENDIENSTES (NUR VERFÜGBAR FÜR BESTIMMTE PRODUKTE IN FRANKREICH, MONACO UND ANDORRA)

 

 

DEFINITION DES KUNDENDIENSTES

 

Je nachdem, welche zahlungspflichtigen Dienste der Kunde eventuell bezieht, kann dieser von einem Kundendienst (der „Kundendienst“) profitieren, der zu seinen Gunsten durch Somfy Protect bei der Firma IPA Assistance abgeschlossen wurde. Es wird dann zu den nachfolgend genannten Bedingungen als „Begünstigter“ betrachtet.

 

Die im Kundendienst enthaltenen Leistungen, von denen der Begünstigte profitiert, bestehen bei Aufforderung durch den Begünstigten nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch, der von seinem Produkt angezeigt wird, darin, die nachfolgend genannten Dienstleistungen zu den nachfolgend genannten Voraussetzungen und Beschränkungen in die Wege zu leiten und gegebenenfalls auszuführen.

 

- Einsatzbegründeter Umstand: im Falle eines Einbruchs oder Einbruchsversuchs.

 

 

ENTSENDUNG EINES SICHERHEITSBEAMTEN ZUR BESTÄTIGUNG

 

Im Falle eines Warnhinweises per SMS, E-Mail oder Rufalarm auf dem Handy oder Computer des Begünstigten während dieser sich nicht in den versicherten Räumlichkeiten befindet, veranlasst die IPA Assistance bei Aufforderung durch den Begünstigten so schnell wie möglich das Erscheinen eines Sicherheitsbeamten. Dieser überprüft lediglich, ob äußere Anzeichen für einen Einbruch vorliegen und ob Menschen oder Tiere anwesend sind.

 

Durch das Abonnement der kostenpflichtigen Dienstleistung, die den Kundendienst umfasst, genehmigt der Begünstigte dem Sicherheitsbeamten, sich, sofern der Zugang möglich ist, in die Umgebung des Geländes zu begeben, um eine physische Kontrolle der Objektausgänge auszuführen. Der Sicherheitsbeamte betritt in keinem Fall das Objektinnere. Wenn das Eingangsportal abgeschlossen ist, kann der Sicherheitsbeamte es nicht durchschreiten. Der Sicherheitsbeamte ersetzt in keinem Fall die Polizeibeamten.

 

Wenn ein Einbruch festgestellt wird, informiert der Sicherheitsbeamte umgehend IPA Assistance, welche den Begünstigten darüber in Kenntnis setzt, damit er die vor Ort zuständige Polizeidienststelle verständigt.

 

IPA Assistance übernimmt die Kosten für die Übersendung dieses Sicherheitsbeamten im Falle eines durch einen tatsächlichen Einbruch nachgewiesenen Einsatzes.

 

Bei mehr als zwei (2) Einsätzen im Jahr, die nicht durch einen tatsächlichen Einbruch zu rechtfertigen sind, werden die Kosten bei jeder erneuten Aufforderung des Begünstigten nach einem Einsatz durch einen Sicherheitsbeamten im versicherten Objekt vom Begünstigten getragen.

 

In diesem Fall werden die Kosten für den Einsatz dieses Beamten ihm bei seiner Aufforderung mitgeteilt und nach dem Einsatz in Rechnung gestellt. Er verpflichtet sich zur Zahlung dieses Betrags bei Erhalt der entsprechenden Rechnung.

 

Der Begünstigte muss vor jedem Einsatzauftrag die erforderlichen Maßnahmen zur Bestätigung des Alarmsignals ergreifen, und zwar insbesondere durch folgende Maßnahmen:

 

Er hat alles zu tun, um über die Somfy Protect-Kamera eine Videobestätigung vorzunehmen, wenn der Kunde darüber verfügt und wenn die Nutzungsbedingungen dies gestatten.

Er ruft das versicherte Objekt an, um sicherzustellen, dass sich zum Zeitpunkt des Eingangs des Warnsignals niemals aus seinem Umfeld vor Ort befindet, sofern eine Videobestätigung nicht möglich ist.

 

BEWACHUNG DES VERSICHERTEN OBJEKTS NACH EINEM EINBRUCH

 

Wenn das Objekt, in dem die Produkte installiert sind (das „versicherte Objekt“), infolge eines zufälligen Ereignisses nicht mehr verschlossen werden kann oder nicht mehr die normalen Sicherheitsbedingungen erfüllt, gewährleistet und übernimmt IPA Assistance die Präsenz eines Wachmanns über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden am Stück oder in Etappen von 12 Stunden, um die Überwachung sicherzustellen.

 

Diese Leistung wird gewährt, wenn der Begünstigte nicht vor Ort ist oder wenn er infolge der Schäden, die sich durch den Schadensfall ereignet haben, nicht im Objekt bleiben kann.

 

 

EINRICHTUNG UND UMSETZUNG VON SCHUTZMASSNAHMEN

 

Wenn der Begünstigte nach einem Einbruch im versicherten Objekt, der zu einem Sachschaden geführt hat, dazu gezwungen ist, Reparaturen der Schlösser oder Fenster des versicherten Objekts vorzunehmen, gewährt IPA Assistance die unmittelbarsten Sicherheitsmaßnahmen durch die Suche nach einem Dienstleister, der am schnellsten einsatzfähig ist. IPA Assistance überprüft die Einsatzbedingungen des betreffenden Dienstleisters und beauftragt diesen Dienstleister mit Genehmigung des Begünstigten, um am versicherten Objekt tätig zu werden. IPA Assistance übernimmt die Reparaturkosten (Fahrtkosten, Arbeitsaufwand und Materialkosten) bis zu einer Höhe von 200 € inkl. MwSt.

 

 

PSYCHOLOGISCHE BETREUUNG AM TELEFON

 

Im Falle eines am versicherten Objekt entstandenen Schadens, der die Anforderung einer psychologischen Betreuung nach sich zieht, verbindet das medizinische Team von IPA Assistance den Begünstigten mit einem Fachmann, der 5 Tage die Woche von 8 bis 20 Uhr kontaktiert werden kann.

 

IPA Assistance organisiert und übernimmt drei telefonische Sitzungen.

 

Jenseits dieser drei Sitzungen gehen die Kosten für eine eventuelle Verlängerung der psychologischen Betreuung zu Lasten des Begünstigten.

 

 

UNTERSTÜTZUNG BEI ADMINISTRATIVEN VORGÄNGEN

 

IPA Assistance recherchiert und kommuniziert dem Begünstigten bei einfachem Telefonanruf von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr von Montag bis Samstag außer Sonntags und an Feiertagen die dokumentarischen Informationen, die ihm ermöglichen administrative Maßnahmen zu ergreifen, nachdem ein Schadensfall an einem der folgenden Objekte aufgetreten ist: Personalausweis, Reisepass, Auto/Motorrad, Steuerfragen, Scheckbücher, EC-Karte, Bankkonten, Versicherungen usw.

 

 

KAUTIONSABGELTUNG

 

Im Rahmen eines Schadensfalls, den der Begünstigte bei seiner Gebäudeschutzversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung gemeldet hat, erstattet ihm IPA Assistance innerhalb eines Rahmens von maximal 100 € inkl. MwSt. die Kosten für die Wiederherstellung des versicherten Objekts in Höhe der Franchise, die im Vertrag der Gebäudeschutzversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung des Begünstigten vorgesehen ist.

 

Diese Erstattung erfolgt nur bei Vorlage:

 

  • der Eingangsbestätigung der Schadensfallmeldung,
  • der Einreichung einer Einbruchsanzeige bei den zuständigen Behörden,
  • Ihres Gebäudeschutzversicherungs- oder Berufshaftpflichtversicherungsvertrags, in dem die Franchise aufgeführt wird,
  • der Originalrechnung der Wiederherstellung des Hauptwohnsitzes oder eines von Ihnen akzeptierten Kostenvoranschlags,
  • Eines Bankkundennachweises innerhalb von 15 Tagen.

 

VERFAHRENSMODALITÄTEN BEI SCHADENSMELDUNGEN

 

Um die Garantien des Kundendienstes nutzen zu können, müssen die Begünstigten unter folgender Telefonnummer anrufen: +33 1 55 92 18 31 (ohne Zusatzgebühr; die Kosten für den Anruf gehen zu Lasten des Begünstigten).